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.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

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Stand : Juli 2020

ABG

1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche vom mir (Sera Redwood . Tattoo & Art) anzufertigenden Tätowierungen, unabhängig davon ob diese in dem derzeitigen Residenz-Studio oder in einem Gaststudio ausgeführt werden.
 

Ergänzend geltend dazu die AGB des jeweiligen Studios, sowie die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

 

2. Kinder und Jugendliche werden nicht von mir tätowiert. Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 

3. In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung (und damit einer vorher zu erstellenden Entwurfszeichnung) dadurch zustande, dass ich den Kunden nach einer entsprechenden Terminanfrage ihrerseits einen Terminvorschlag mache (Angebot) und der Termin anschließend durch eine Terminkaution seitens des Kunden bestätigt wird (Annahme).  

 

4. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins und der Kompensation der Vorleistung der Entwurfszeichnung. Sie ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

 

Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Umfang des Termins, beläuft sich aber in der Regel auf mindestens 100,00 und maximal 300,00 EUR.

 

Eine Terminabsage muss mindestens 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei mir eingehen, ansonsten verfällt die Anzahlung und ein eventueller Ersatztermin muss wieder neu angezahlt werden.

 

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird für jeden Termin eine neue Anzahlung geleistet, die immer nur für den jeweiligen Termin verrechnet wird.

 

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung, sie wird aber auf den Ersatztermin übertragen.

 

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

 

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

 

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

 

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch mich als ausführender Tätowierer in Textform bestätigt wird.

 

5. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar.

 

6. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibweisen oder Schriftarten bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in meinem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme meinerseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen mit einer erneuten Anzahlung in Höhe von mind. 100,00 EUR berechnet.

 

Letzteres gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattootermins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.

 

Je nach Umfang und Aufwand der neuen Entwurfserstellung behalte ich mir das Recht for, den Termin abzubrechen und auf ein anderes Datum zu verschieben.

7. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.

 

8. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens 5 Stunden. Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht.

 

9. Von mir ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar. Sie unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Auch bei Gutscheinen behalte ich mir das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 10 nicht vorliegen, oder wenn das gewünschte Motiv aufgrund professioneller Bedenken von mir nicht gestochen wird.
In letzterem Fall werde ich mich bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung meiner professionellen Einschätzung nach keine Bedenken bestehen.

 

10. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

 

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation;

  • die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Coffein;

  • die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;

  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;

  • eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel;

  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;

  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;

  • Schwangerschaft oder Stillzeit.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

 

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

 

11. In eklatanten Fällen oder schlichtem Nichterscheinen ohne Absage und/oder Begründung behalte ich mir gemäß §642 BGB das Recht vor dem Kunden den Gesamtpreis des Termins in Rechnung zu stellen.

 

12. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen der bereits vorhandenen Tätowierung und dem Cover-Up kann eine Haftung nicht übernommen werden.

 

13. Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

14. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

 

15. Für Komplikationen, welche außerhalb meiner Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) kann ich keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der Punkte in Ziffer 10 dieser Vertragsbedingungen beruhen.

 

16. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen

einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der

Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar

mit mir in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb meiner Geschäftszeiten – einen fachlich

versierten Arzt aufzusuchen.

 

17. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 10 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffer 4 zur Terminabsage sowie der Ziffer 10 entsprechend.

18. Der Kunde gewährt mir ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche ich von der erstellten Arbeit anfertige.

 

19. Ich hafte nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Ich weise darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

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