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.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

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Stand : Juni 2024

ABG

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche meiner Leistungen als Sera Redwood . Tattoo & Art erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Meine AGB gelten unabhängig davon, ob die Tätowierung in einem Residenz- oder Gaststudio durchgeführt wird.

 

 

§ 2 Termin, Anzahlung, Versäumnis, Entschädigung

  1. Die Terminbuchung erfolgt per Email. Du schickst mir eine Anfrage, die alle relevanten Informationen zu der von Dir gewünschten Tätowierung enthält. Daraufhin kann ich den Umfang des Projektes einschätzen, und lasse Dir anschließend eine ungefähre preisliche Einordnung und mögliche Terminvorschläge zukommen. Der Termin gilt als verbindlich gebucht, sobald Du ihn Deinerseits mit einer Anzahlung bestätigt und anschließend meine schriftliche Bestätigung erhalten hast. Damit verpflichtest Du Dich vertraglich, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, während ich mich vertraglich zur Freihaltung Deines Termins verpflichte (Terminvertrag). Mit der Überweisung der Anzahlung erkennst Du auch diese Geschäftsbedingungen als Grundlage unseres Terminvertrages an. Für Deinen Termin solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen. Jede Tätowierung ist eine Maßanfertigung für den entsprechenden Körperteil und benötigt je nach Umfang mehrere Stunden.

  2. Die Anzahlung ist sowohl Terminkaution als auch Kompensation für die Vorleistung der Entwurfszeichnung. Sie ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Aufwand des angefragten Projektes. Deine Anzahlung wird beim finalen Termin Deines Tattooprojektes mit dem Sitzungspreis verrechnet.

  3. Die Anzahlung kann per PayPal überwiesen oder im Anschluss an ein persönliches Beratungsgespräch im Studio in bar beglichen werden.

  4. Kannst Du den im Terminvertrag vereinbarten Vertrag nicht wahrnehmen und sagst den Termin nicht bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ab oder kommst mindestens 30 Minuten zu spät, entsteht mir ein Verdienstausfall, weshalb ich dann den Anspruch erhebe die Anzahlung für die geplante Tätowierung verfallen zu lassen. Sie wird dann nicht länger auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet.
    Entsprechendes gilt, wenn sich im Beratungsgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass zwingende Ausschlussgründe nach § 6 gegen das Tätowieren sprechen.
    Ich habe gegen Dich aber nur dann einen Anspruch auf Entschädigung für meinen Verdienstausfall, wenn Du die Terminversäumnis, die Verspätung oder den Ausschlussgrund zu vertreten hast.

  5. Du hast Anspruch auf einen Ersatztermin, der im Falle von § 2 Nr.4 erneut angezahlt werden muss.

  6. In eklatanten Fällen oder bei Nichterscheinen ohne Absage oder Angabe von Gründen behalte ich mir gemäß §642 BGB das Recht vor, Dir eine Ausfallgebühr in Höhe der Hälfte des Preises für den vereinbarten Termin in Rechnung zu stellen.

  7. Gesetz dem Fall, dass ich unseren Termin meinerseits aufgrund von bspw. Krankheit absagen muss, behält Deine Anzahlung ihre Gültigkeit und eine erneute Anzahlung entfällt.

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§ 3 Vertragsschluss (Tattoo)

  1. Der Tätowier-Vertrag kommt nicht durch die Buchung des Termins, sondern mit meiner (schriftlichen, mündlichen oder konkludenten) Annahme der Einverständniserklärung zustande.
    Der Vertragsschluss kommt folgendermaßen zustande: Du buchst zuerst einen Termin bei mir, in der Regel per Email. Im Zuge dessen kommt es bereits zum ersten Teil des Beratungsgespräches, in dem wir Motiv, den Rahmen für die Gestaltung, Größe und Platzierung am Körper festlegen. Beim Termin selbst findet der zweite Teil des Beratungsgespräches statt, bei dem die für Dich vorbereitete Entwurfszeichnung mit Dir gemeinsam final abgestimmt und an Deinen Körper angepasst wird. Dann füllst Du die Einverständniserklärung aus. Im Zuge dessen erhältst Du auch noch einmal diese Geschäftsbedingungen.
    Der Tatowier-Vertrag kommt zustande, wenn ich die Einverständniserklärung annehme. Sollten Erkenntnisse aus der Einverständniserklärung gegen die Durchführung der Tätowierung sprechen, nehme ich Einverständniserklärung nicht an; in diesem Fall kommt der Tätowier-Vertrag folglich nicht zustande.

 

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§ 4 Preise, Zahlung, Gutscheine

  1. Alle angegebenen Preise sind einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Die Dauer und Komplexität einer Tätowierung und deren Umsetzung kann von Körper zu Körper stark variieren (Gründe hierfür können bspw. Deine Hautbeschaffenheit oder Schmerztoleranz sein). Sämtliche im Beratungsgespräch angegebenen Preise, die keine Pauschalpreise für bspw. „Wannados“ (vorgefertigte Zeichnung, die ich als Tätowierungen anbiete) sind, sind grundsätzlich als Schätzungen zu verstehen. Ich bin verpflichtet dies sowohl im Schriftverkehr als auch bei mündlichen Absprachen in persönlichen Beratungsgesprächen klar zu benennen.

  3. Der Preis, der sich innerhalb des zuvor im Beratungsgespräches vereinbarten Rahmen bewegt, ist am jeweiligen Termin nach der Unterzeichnung der Einverständniserklärung und nach der Durchführung meiner Leistung fällig. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.

  4. Die Zahlung erfolgt bar oder per PayPal.

  5. Meine Gutscheine sind grundsätzlich für 24 Monate ab Erwerbsdatum gültig. Sie sind nicht frei übertragbar.

  6. Wenn Du einen Tagestermin vereinbart hast, dauert dieser in der Regel mindestens fünf Stunden. Diese sind von Dir auch dann vollständig zu zahlen, wenn Du den Termin vorzeitig abbrichst.

 

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§ 5 Entwurfsanpassungen und -änderungen

  1. Du hast vor Beginn des Tätowiervorgangs die Möglichkeit und das Recht, die Entwurfszeichnung von mir ändern und anpassen zu lassen. Kleinere Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht sind innerhalb des Termin-Vertrages ohne Weiteres möglich.

  2. Sollten Deine Änderungswünsche mehr als drei Stunden unseres ausgemachten Termins einnehmen oder so umfangreich werden, dass eine vollkommen neue Zeichnung angefertigt werden muss, behalte ich mir vor, unseren Termin abzubrechen, Deine Anzahlung als Kompensation für die bisher geleisteten Leistungen einzubehalten und die Umsetzung Deiner Tätowierung auf ein anderes Datum zu verschieben, damit die neue Entwurfszeichnung gewissenhaft ausgearbeitet werden kann.

  3. Für den neuen Termin wird erneut eine Anzahlung zur Bestätigung fällig.

 

 

§ 6 Ablehnungs- und Ausschlussgründe

Kommst Du zu unserem schriftlich vereinbarten Termin 30 Minuten zu spät, behalte ich mir vor, das Beratungsgespräch und das Zustandekommen des Tattoo-Vertrages abzulehnen (Ablehnungsgrund).

 

In den folgenden Fällen müssen mindestens besondere Voraussetzungen vorliegen, damit ich Dich dennoch tätowiere. In den folgenden Rahmenbedingungen findest Du nützliche Erklärungen, weshalb ich diese Voraussetzungen für erforderlich halte. Du bist verpflichtet, im Zuge des Beratungsgespräches und in der Einverständniserklärung wahrheitsgemäße Angaben über diese Voraussetzungen zu machen.

Solche Voraussetzungen sind Folgende:

 

  1. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um von mir tätowiert zu werden. Auch mit schriftlichem Einverständnis und/oder Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten mache ich keine Ausnahmen. Ich nehme mir heraus, Dein Alter anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu überprüfen (Personalausweis/Reisepass).

  2. Eine Tätowierung ist ein Eingriff, der das Hautbild auf künstlerische Weise optisch permanent verändert. Stellt sich während des Beratungsgespräches heraus, dass Dein Entschluss noch nicht gefestigt ist, Du Dir zu unsicher bist oder Du sehr an der Entscheidung zweifelst, behalte ich mir vor, den Termin vor der Umsetzung der Tätowierung abzubrechen. Dasselbe gilt, wenn der allgemeine Geistes- oder Reifezustand einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.

  3. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du in einem mir und anderen anwesenden Kund*innen und Künstler*innen unzumutbaren hygienischen Zustand zum vereinbarten Termin erscheinst.

  4. Begleitpersonen, die selbst nicht am Tätowiervorgang beteiligt sind (wie beispielsweise bei Freundschafts- oder Partnertatttoos), haben keinen Zutritt zum Studio.

  5. Tiere haben aus hygienischen Gründen grundsätzlich keinen Zutritt zum Studio. Du kannst also keine Tiere zum Termin mitbringen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Du einen Assistenzhund im Sinne des §12e Absatz 3 BBG benötigst (und mir dies nachweist). In diesem Fall ist aber nur ein Termin an Tagen möglich, an denen der Tattoobereich nicht von weiteren Künstler*innen und/oder Kund*innen genutzt wird.

  6. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du unmittelbar vor dem Tattootermin erkältet bist oder Dich schlecht fühlst.

  7. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du weniger als zwei Wochen vor dem Tattootermin Antibiotika eingenommen hast.

  8. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du weniger als vier Wochen vor dem Tattootermin operiert worden bist oder vier Wochen nach dem Tattoo geplant operiert wirst.

  9. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du schwanger bist oder Dich noch in der Stillzeit befindest.

  10. Leidest Du an einer Hautkrankheit, einer chronischen, autoimmunen oder anderen Erkrankung, rate ich Dir, dies im Zuge der Terminbuchung bereits mit mir anzusprechen, damit wir klären können, inwieweit diese für die Abheilung Deines Tattoos problematisch sein können. Wenn ich mir unsicher bin, bitte ich Dich, Dir eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, bevor wir in die weitere Tattooplanung gehen,

  11. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du in den letzten 48 Stunden vor dem Tattootermin Medikamente eingenommen hast,die die Blutgerinnung oder Wundheilung beeinflussen.

  12. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du in den letzten 24 Stunden vor dem Tattootermin Alkohol oder andere Betäubungsmittel/Drogen zu Dir genommen hast.

  13. Ich rate Dir von der Durchführung der Tätowierung ab, wenn Du in den letzten 24 Stunden vor dem Tattootermin erhebliche Mengen Koffein zu Dir genommen hast.

  14. Ich tätowiere Dich nicht, wenn Du den zu tätowierenden Bereich vorab mit einer Betäubungscreme, Spray oder ähnlichen Oberflächenanästhetika bearbeitet hast.

  15. Ich behalte mir vor, die Durchführung einer Tätowierung auch nach Beginn der Behandlung abzubrechen, wenn Du Dich in einer Weise verhältst, die die erfolgreiche Umsetzung der Tätowierung unsicher erscheinen lässt. Eine Tätowierung erfordert in der Regel über mehrere Stunden hinweg Deine Kooperation in dem Sinne, dass Du ruhig liegen oder sitzen können musst, und mich mich auf die Arbeit an Deinem Körper konzentrieren lässt.

 

Soweit in den vorangegangen Gründen bloß angegeben ist, dass ich Dir von der Durchführung der Tätowierung abrate, handelt es sich nicht um zwingende Ausschlussgründe nach § 3 Nr.1.

 

 

§ 7 Rücknahme, Gewährleistungen, Schadensersatz

  1. Du solltest Dir sorgfältig alle Aspekte einer Tätowierung überlegen. Es handelt sich bei ihr um eine Körperverletzung mit dem Ziel eine permanente, künstlerische Veränderung der Haut zu gestalten. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Rücknahme dieser Leistung ausgeschlossen ist.

  2. Deine Gewährleistungsansprüche richten nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

  3. Das Endergebnis ist besonders von Deiner individuellen Hautbeschaffenheit und Deinem Ruhighalten während des Tätowiervorgangs abhängig. Auf diese Faktoren kann ich nicht vollumfänglich Einfluss nehmen, sodass für hierdurch bedingte Abweichungen von der Entwurfszeichnung (Pigmentmigration bzw. „Blowouts“, Narbenbildung, unregelmäßige Linien) keine Haftung übernommen werden kann.

  4. Mit dem Altern der Haut können sich Farbe und Form der Tätowierung über die Jahre ggf. verändern.

  5. Auch bei einer professionellen und mit größter Sorgfalt durchgeführten Tätowierung können Komplikationen auftreten: Dazu gehören bspw. Schwellungen, Rötungen, Juckreiz, Schmerzen, leichte Narbenbildung und/oder Kreislaufprobleme. Auch eine Infektion oder Unverträglichkeit kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden und kann zudem durch den falschen Umgang mit der frischen Tätowierung eintreten.

  6. Eine Garantie wird von mir nicht erklärt.

  7. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages (Erstellung einer Tätowierung) notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mir beruhen.

 

 

§ 8 Sonstiges, Schlussbestimmungen

  1. Du gewährst mir ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien und Videoaufnahmen, die ich von der erstellten Tätowierung anfertige

  2. Ich hafte nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen, die Du ins Studio mitbringst. Ich weise daraufhin, dass Kleidung, Schmuck und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektions- oder sonstige Tätowiermaterialien nicht ersetzt werden; es sei denn der Schaden oder die Verschmutzung wurden vorsätzlich herbeigeführt.

  3. Vertragliche Beziehungen mit meinen Kund*innen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

  4. Ansprüche gegen mich kann der*die Kund*in nur mit meiner schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

 

 

Inhaberin: Sarah Ramm

E-Mail: sera.redwood@gmail.com

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